Urlaubs- und Verhinderungspflege
Wenn Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie zur Kostenübernahme vorab einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegeversicherung übernimmt unabhängig von der Pflegestufe pro Kalenderjahr höchstens 1.510 Euro für maximal 28 Tage.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist nur, dass Sie bereits seit mindestens einem halben Jahr von einem Angehörigen zu Hause gepflegt worden sind. Der Anspruch auf diese "Urlaubs- und Verhinderungspflege" ist nicht davon abhängig, ob ein pflegender Angehöriger bisher Pflegegeld erhält. Wird Pflegegeld gezahlt, entfällt es für die Dauer der Pflegevertretung.
Links zu weiterführenden Informationen
Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste mit weiterführenden Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt.
- www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Sozialgesetzbuch Pflegeversicherung - Wer ist Pflegebedürftig?
Infomationsportal des Bundesministeriums für Gesundheit