Senioren- und Pflegeheime
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn Sie zu Hause nicht mehr hinreichend gepflegt werden können.
Von der Pflegekasse werden monatlich pauschal Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege übernommen in Höhe von:
- 1.023 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe I
- 1.279 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe II
- Pflegebedürftige der Pflegestufe III
1.510 Euro ab 1. Januar 2010
1.550 Euro ab 1. Januar 2012 - für Pflegebedürftige, die als Härtefall anerkannt sind,
1.825 Euro ab 1. Januar 2010
1.918 Euro ab 1. Januar 2012
In der Regel beraten die Einrichtungen beim Ausfüllen von Anträgen an die Pflegekasse und stellen auch den Kontakt zur Sozialbehörde her, sofern der Zuschuss der Pflegeversicherung und Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.
Links zu weiterführenden Informationen
Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste mit weiterführenden Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt.
- www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Sozialgesetzbuch Pflegeversicherung - Wer ist Pflegebedürftig?
Infomationsportal des Bundesministeriums für Gesundheit