Ratgeber Pflege
Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, die nach Betreuungsform gegliedert, Informationen zu anfallenden Kosten und deren Übernahme enthält.
Grundsätzlich gilt:
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es erfolgt eine Prüfung, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die zur Zahlung der Leistungen erforderlich sind. Ein Gutachter stellt Ihren Pflegebedarf fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage Ihre Pflegekasse über eine Pflegestufe entscheidet. Bitte beachten Sie, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen.
Links zu weiterführenden Informationen
Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste mit weiterführenden Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt.
- www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Sozialgesetzbuch Pflegeversicherung - Wer ist Pflegebedürftig?
Infomationsportal des Bundesministeriums für Gesundheit