Kurzzeitpflege
Die Betreuung beispielsweise eines demenzkranken Menschen ist nicht immer einfach! Die Kurzzeitpflege bietet stationäre Hilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige im Rahmen der Pflegeversicherung. Der zu pflegende Angehöriger wird rund um die Uhr betreut und gepflegt. Als pflegender Angehöriger können Sie sich in dieser Zeit entspannen und neue Kraft sammeln für den Menschen, den Sie lieben.
Wann kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
- bei Urlaub oder Verhinderung pflegender Angehöriger
- bei vorübergehend erhöhter Pflegebedürftigkeit
- wenn durch eine Krisensituation optimale Pflege nicht mehr gewährleistet ist
- im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder eine Rehabilitation
- zur Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
Das Leistungsangebot der einzelnen Anbieter kann variieren.
Wer übernimmt die Kosten?
Zur Finanzierung der in den Kurzzeitpflege-Einrichtungen erbrachten Leistungen werden zwischen den Pflegekassen und den Einrichtungen differenzierte - und je nach Einrichtung unterschiedliche - Pflegesätze für die einzelnen Pflegestufen sowie ein Entgelt für die Unterkunft in der Kurzzeitpflege und Verpflegung vereinbart.
Für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 Euro im Kalenderjahr für maximal 28 Tage.
Falls die tatsächlich anfallenden Kosten diesen Betrag übersteigen und Sie für den Differenzbetrag nicht selbst aufkommen können, helfen Ihnen die jeweiligen Einrichtungen, Anträge auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Sozialbehörde zu stellen.
Links zu weiterführenden Informationen
Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste mit weiterführenden Informationen zur Pflegeversicherung zusammengestellt.
- www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
Sozialgesetzbuch Pflegeversicherung - Wer ist Pflegebedürftig?
Infomationsportal des Bundesministeriums für Gesundheit